Geistige, überhaupt gänzliche Gefangenschaft
Es ist unklar, was Henri Oedenkoven im wiedergegebenen Brief mit geistiger Gefangenschaft gemeint haben könnte.
Fidus war zwar 1907 noch der Theosophie oder theosophischen Vorstellungen verpflichtet. Aber spätestens 1904 hat er sich von der “offiziellen” Theosophie losgesagt. [1] Umgekehrt sind gewisse Sympathien von Oedenkoven und vor allem Ida Hofmann gegenüber der Theosophie auszumachen. Und auch wenn Fidus sich theosophischem Gedankengut verbunden gefühlt haben sollte, würde die Be- oder Verurteilung als geistige Gefangenschaft erstaunen. Ob vielleicht eine politisch-ideologische Gefangenschaft gemeint ist?
Eher verständlich ist, was Oedenkoven als gänzliche Gefangenschaft bezeichnete. Zu ihr könnte vor allem die finanzielle Abhängigkeit gezählt werden, war Fidus damals doch auf Unterstützung und Förderung angewiesen. Auch die familiären Verpflichtungen gegenüber seiner Frau und den zwei Kindern (im Gegensatz dazu waren Odenkoven und Hofmann kinderlos) oder auch seine emotionale Abhängigkeit könnten (mit-)gemeint sein. Schliesslich auch eine künstlerisch-stilistische Gefangenschaft sowie die Verbohrtheit, ein (zu) ambitiöses (Lebens-)Werk zu verwirklichen. Wobei ein solches nicht im Widerspruch zu den Bestrebungen auf dem Monte Verità stehen musste, vielleicht abgesehen von den dafür erforderlichen Mitteln.
- Etwa in dem in Zürich verfassten Vortrag “Theosophie und Kunst”. [↩]
Letzte Änderung: 5. Januar 2012



